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   BFH, 20.01.1998 - VII R 58/97   

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https://dejure.org/1998,49206
BFH, 20.01.1998 - VII R 58/97 (https://dejure.org/1998,49206)
BFH, Entscheidung vom 20.01.1998 - VII R 58/97 (https://dejure.org/1998,49206)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 1998 - VII R 58/97 (https://dejure.org/1998,49206)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 20.01.1998 - VII R 57/97

    Besitz des Klägers an den Zigaretten als Voraussetzung für dessen

    Anmerkung: Von der Veröffentlichung der im wesentlichen gleichgelagerten Parallelentscheidung vom 20. Januar 1998 VII R 58/97 wird abgesehen.
  • FG Münster, 26.03.2002 - 15 K 8454/98

    Änderung eines Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheides

    Zwar kann eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zu Lasten eines Steuerpflichtigen regelmäßig dann nicht erfolgen, wenn das erst nachträgliche Bekanntwerden der neuen Tatsache auf einer Verletzung der der Finanzbehörde obliegenden Ermittlungspflicht beruht und der Steuerpflichtige seinerseits seiner Mitwirkungspflicht voll genügt hat (BFH-Urteil vom 17. Oktober 1989 VII R 58/97, BFHE 158, 446, BStBl II 1990, 249).
  • BFH, 07.01.1999 - VII B 258/98

    Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Die angebliche Abweichung der angegriffenen Entscheidung von dem Senatsurteil vom 20. Januar 1998 VII R 58/97 (vgl. auch BFH-Urteil vom 20. Januar 1998 VII R 57/97, BFH/NV 1998, 893) hat der Kläger nicht in der erforderlichen Weise bezeichnet, weil er nicht die abstrakten Rechtssätze aus beiden Entscheidungen einander so gegenübergestellt hat, daß die Abweichung deutlich wird.
  • FG München, 29.11.1999 - 4 K 4210/95

    Änderung des Kraftfahrzeugsteuerbescheids bei nachträglichem Bekanntwerden einer

    Zur Ergänzung weist der Senat noch darauf hin, daß Fehler der ZulSt nicht dem FA als eigene Fehler angelastet werden können, die eine Änderung nach § 173 Abs. 1 AO wegen Verletzung der finanzamtlichen Ermittlungspflicht ausschließen (s. BFH-Urteil vom 17. Oktober 1989 VII R 58/97, BStBl II 1990, 249 ).
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